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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von EiGAFiLM

1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge über Leistungen zwischen EiGAFiLM und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder den hier ausgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthält. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

1.3. Für alle Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der EiGAFiLM in Berlin.

2 Urheberrecht & Nutzungsrechte

2.1 Der Auftraggeber benötigt die schriftliche Einwilligung des/der EiGAFiLM zur Werksnutzung auch in dem Fall, dass das Werk (Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, etc.) die für den urheberrechtlichen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht. Die Einwilligung ist vergütungspflichtig.

2.2 Die fertigen Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des/der EiGAFiLM weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede auch teilweise Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die EiGAFiLM, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

2.3 Der/die EiGAFiLM überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber jedoch erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Der/die EiGAFiLM bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Filme und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung, (z.B. in der Website oder Mappe) zu verwenden. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und EiGAFiLM.

2.4 Der/die EiGAFiLM hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen (Hard- und Softcopies) über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem/der EiGAFiLM eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der für das betreffende Werk vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des/der EiGAFiLM, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.5 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3 Abnahme & Vergütung

3.1 Im Zweifel ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

3.2 Die Vergütung für die Filme und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des aktuellen Tarifvertrages für Filmemacher-Leistungen TV FFS, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.3 Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3.4 Rügen und Beanstandungen bezüglich äußerlich erkennbarer Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Film- und Fernsehschaffenden geltend zu machen. Danach gilt das Werk bezüglich dieser Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3.5 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der/die EiGAFiLM behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.6 Mit der Abnahme des Werkes und der Freigabe von Entwürfen und fertigen Filmen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

3.7 Werden die Entwürfe erneut und in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen benutzt, steht dem/der EiGAFiLM zusätzlich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu.

4 Sonderleistungen, Neben- & Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Filmen,Animationen und oder Bildern, werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

4.2 Der/die EiGAFiLM ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Filmemacher entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Filmemachers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den/die EiGAFiLM im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für Nebenkosten, insbesondere das Technikeqipment ist vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 An analogem und digitalem Filmmaterial werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Filmemacher spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2 Bei Beschädigung oder Verlust des Filmmaterials hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6 Herausgabe von digitalen Daten

6.1 Der/die EiGAFiLM ist nicht verpflichtet, Datenträger oder Dateien, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträger oder Dateien, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.2 Hat der/die EiGAFiLM dem Auftraggeber Datenträger oder Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Designers geändert werden.

7 Korrektur, Produktionsüberwachung & Belegmuster

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem/der EiGAFiLM auf Aufforderung Korrekturmuster vorzulegen.

7.2 Die Produktionsüberwachung durch den/die EiGAFiLM erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der/die EiGAFiLM berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem/der EiGAFiLM einwandfreie Belege unentgeltlich. Der/die EiGAFiLM ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8 Haftung

8.1 Der/die EiGAFiLM haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch hinsichtlich des Handelns seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist jedoch die Haftung auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Die gesetzlichen Regeln zur Beweislastverteilung und der Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit werden durch diesen Vertrag nicht verändert bzw. eingeschränkt.

8.2 Die Versendung der Arbeiten online oder durch physischen Transport erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

8.3 Die Haftung des/der EiGAFiLM ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern oder Dateien die beim Dateiimport auf das System der Auftraggebers entstehen.

8.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem/der EiGAFiLM übergebenen Vorlagen (Texte, Bilder, Filme, Grafiken etc.) berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Der Auftraggeber stellt den Designer insofern von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, auch von den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung.

8.5 Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Filmarbeiten; ebenso wenig für die Neuheit des Produktes.

9 Verzug des Auftraggebers – Verzögerung

9.1 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der/die EiGAFiLM eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Maßgebend für die Erhöhung ist der Zeitraum, um die der vertraglich vereinbarte Beginn der Werkserstellung durch den Auftraggeber verzögert wird und die hierdurch verursachte Einschränkung des/der EiGAFiLM, seine Arbeitskraft anderen Aufträgen zu widmen. Unberührt bleibt das Recht des/der EiGAFiLM, die durch den Gläubigerverzug verursachten Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen und nach Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung des vom Auftraggeber zu verantwortenden Leistungshindernisses vom Vertrag zurückzutreten.

10 Schlußbestimmung

10.1 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.3 Sofern der Auftraggeber die Leistung des/der EiGAFiLM als Kaufmann bestellt, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand Berlin.

Stand 01.08.2013